Nach dem Skandal um die Genehmigungen bei Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) stellt sich die Frage, ob einige davon wieder aufgenommen werden müssen. Rechtlich wäre das möglich, sagt der Verfassungs- und Verwaltungsrechtsexperte Christoph Bezemek von der Uni Graz.
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