Erste Vorschläge für Bundesstaatsanwalt vorgelegt

Der erste Zwischenbericht der im Justizministerium eingerichteten Arbeitsgruppe für die Einrichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft ist heute an die Klubobleute der Parlamentsparteien übermittelt worden. Der geplante Bundesstaatsanwalt soll anstelle der Ministerin an die Weisungsspitze für die Staatsanwaltschaften treten.

Das 14-seitige Papier enthält noch keine endgültigen Entscheidungen, Ministerin Alma Zadic (Grüne) sprach von „ersten vorläufigen Vorschlägen“. Ziel sei es, einen „wirklich unabhängigen Bundestaatsanwalt/anwältin“ zu schaffen und damit eine „echte Entpolitisierung der Weisungsspitze“. Staatsanwälte müssten politisch unbeeinflusst ermitteln können, es dürfe auch nicht den anschein einer Befangenheit geben, so die Ministerin in einer Aussendung dazu.

Bundesstaatsanwalt soll kommen

Der erste Zwischenbericht zu einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft ist fertig. Laut Justizministerin Zadic (Grüne) soll dieser nicht von politischen Parteien bestellt werden.

Kontrolle, aber ohne politischen Einfluss

Die Ernennung der neuen Weisungssspitze soll laut Arbeitsgruppe durch den Bundespräsidenten erfolgen, Verfahren sowie die nötigen Qualifikationen für das Amt seien aber noch offen. Um eine Unabhängigkeit zu gewährleisten, ist eine längere Amtsdauer vorgesehen, offen ist, wie lange genau. Fix ist auch eine parlamentarische Kontrolle, auch hier ist die Ausgestaltung noch offen.

Verhindert müsse aber werden, dass Politiker laufende Verfahren der Justiz kontrollieren, etwa indem sie Ermittlungsschritte genehmigen, so Zadic weiter. Politiker sollten auch keine Informationen aus laufenden Verfahren erhalten – mit Ausnahme bereits geltender parlamentarische Kontrollinstrumente. Eine laufende Kontrolle durch einen Unterausschuss des Nationalrates wie von der ÖVP vorgeschlagen lehne sie ab.

Der Bundesstaatsanwalt soll nach dem Vorschlag der Arbeitsgruppe nicht zur Gänze an die Stelle der Justizministerin treten. Vielmehr soll die Weisungsspitze innerhalb der Gerichtsbarkeit eingerichtet werden. Budgetverhandlungen soll weiterhin das Justizministerium führen, im Vollzug soll der Bundesstaatsanwalt unabhängig sein. Die Fachaufsicht soll bei der neuen Bundesstaatsanwaltschaft liegen, die Dienstaufsicht hingegen bei der Ministerin.