Unterschiedliche Regeln: Sorge vor Reisechaos, EU beruhigt

Aufgrund der rasch steigenden Coronavirus-Zahlen haben einige EU-Länder ihre Maßnahmen mittlerweile drastisch verschärft. Durch diese von Land zu Land unterschiedlichen Regeln wächst die Sorge vor einem bevorstehenden Reisechaos in der Skisaison. Die EU versucht zu beruhigen.

Im Zentrum der Debatte steht die Frage, wie sich Auffrischungsimpfungen auf die Definition von „vollständig geimpft“ und somit auf die Gültigkeit des „Grünen Passes“ auswirken.

Niederländer kritisieren Österreichs CoV-Regeln

Um den Winterurlaub in Österreich zittern viele Niederländer: Der ständig geänderte österreichische CoV-Impfvorschriften-Dschungel der türkis-grünen Bundesregierung sei schwer durchschaubar.

In Österreich gilt ab 6. Dezember etwa: Neun Monate nach der zweiten Impfung ist eine dritte Dosis notwendig. Für alle Geimpften, die beim ersten Mal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson (Janssen) geimpft wurden, ist ab 3. Jänner 2022 eine zweite Dosis für den „Grünen Pass“ nötig.

Kritik an nationalen Alleingängen

Das sorgt derzeit etwa in den Niederlanden für große Aufregung: Viele sind mit Johnson & Johnson geimpft, Auffrischungsimpfungen gibt es ab Dezember nur für Hochrisikopatienten und erst ab Jänner für alle anderen.

Laut der Zeitung „De Telegraaf“ kritisierte der niederländische Gesundheitsminister Hugo de Jonge, dass Länder ungeachtet von Empfehlungen der Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) ihre eigenen Regeln einführen. Das könne der Personenfreizügigkeit in der EU schaden.

EU: Reisefreiheit weiterhin gegeben

Ein Sprecher der EU-Kommission wies die Bedenken zurück: Dass ein Mitgliedstaat jetzt einen dritten Stich für die Einreise verlangt, ist nach derzeitigen Regeln nicht vorgesehen, hieß es gestern gegenüber der APA. Allerdings gebe es Gespräche mit den EU-Ländern über eine eventuelle Aktualisierung der Empfehlungen. Bisher sei das Thema der Booster-Impfungen allerdings noch nicht auf der Agenda gestanden.

Derzeit gilt in der EU, dass vollständig geimpfte Personen im Besitz des digitalen Covid-19-Zertifikats der EU auf Reisen von der Testpflicht und von Quarantänemaßnahmen befreit werden sollen, sobald die Zweitimpfung mit einem für die gesamte EU zugelassenen Impfstoff 14 Tage zurückliegt. Das wird sich dem Vernehmen nach auch nicht so bald ändern.

Einreisen ja, Skifahren nein

Zudem müsse man zwischen nationalen Maßnahmen und Reisefreizügigkeit unterscheiden, betonte der Sprecher der Brüsseler Behörde weiters. Eine Einreise in Länder, die für eine Vollimmunisierung einen dritten Stich erfordern, bleibt also möglich, im Land selbst gelten dann allerdings die nationalen Regeln.

Im Fall von Österreich bedeutet das: Ist eine Person aus den Niederlanden nur einmal mit Johnson & Johnson geimpft, darf sie – trotz ihres nach österreichischen Richtlinien unvollständigen „Grünen Passes“ – nach Österreich einreisen, aufgrund der 2-G-Regel aber keine Angebote der Gastronomie und Hotellerie sowie im Kultur-, Freizeit oder Sportbereich nutzen.