OLG: Keine einstweilige Verfügung gegen Tweet zu Blümel

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) ist mit seinem Begehren auf eine einstweilige Verfügung gegen den Tweet, die ÖVP sei „vergesslich oder korrupt“, auch in der zweiten Instanz gescheitert. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte die Entscheidung des Handelsgerichts Wien, dass kein Wertungsexzess vorliegt.

Der Pensionist Wolfgang P. hatte Anfang März – unter Bezug auf die Hausdurchsuchung bei Blümel – unter anderem gepostet: „Die jetzige türkise Führung ist nur mehr korrupt und machtgeil. Und wenn mich auch der laptoplose Blümel klagt, diese Partei ist vergesslich oder korrupt.“ Blümel klagte ihn strafrechtlich wegen übler Nachrede und beim Handelsgericht auf Unterlassung samt einstweiliger Verfügung.

Erstes war zumindest einmal in erster Instanz erfolgreich, P. wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe von 4.200 Euro verurteilt – und hat dagegen Berufung eingelegt. Zweiteres ist nunmehr auch in zweiter Instanz gescheitert. Denn das von Blümel nach der Ablehnung einer Einstweiligen Verfügung (per Rekurs) angerufene Oberlandesgericht Wien war derselben Meinung wie das Handelsgericht.