Niederlage für Dr. Oetker in Streit über Nährwertangaben

Nährwertangaben auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen dürfen sich nicht auf spezielle Zubereitungsarten beziehen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Streit über Nährwertangaben für ein Müsli von Dr. Oetker. Informationen zum Nährwert von Lebensmitteln sollen einfach und vergleichbar sein, so der EuGH.

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