3-G-Regel bei Einreise in Slowenien gilt für Kinder ab zwölf

Auch Kinder ab zwölf Jahren müssen künftig bei der Einreise nach Slowenien getestet, genesen oder geimpft sein. Die slowenische Regierung senkte gestern die Altersgrenze für eine auflagenfreie Einreise von begleiteten Kindern von bisher 15 auf zwölf Jahre. Die Ausweitung der 3-G-Regel auf zwölf- bis 15-jährige Einreisende gilt ab Montag.

Bei der Einreise in das Nachbarland muss man nachweisen, dass man entweder geimpft, genesen oder getestet ist. Bei CoV-Tests wird entweder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden, ab der Abstrichnahme) oder ein Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) verlangt. Die neue Verordnung legt explizit fest, dass Selbsttests nicht als Testnachweis gelten.