Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Tirol hat einer Beschwerde gegen den Abschussbescheid für den Wolf 118MATK aufschiebende Wirkung zuerkannt. Die Jägerschaft wurde mittels SMS darüber informiert. Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler (ÖVP) will dagegen Rechtsmittel ergreifen.
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