An Schulen Präsenzunterricht mit „Sicherheitsphase“

Angesichts der sich zuspitzenden Coronavirus-Lage werden auch an den Schulen bundesweit die Maßnahmen verschärft. In den kommenden zwei Wochen gilt wieder eine „Sicherheitsphase“.

Alle Schülerinnen und Schüler – also auch geimpfte und genesene – müssen dreimal die Woche einen Coronavirus-Test (darunter mindestens ein PCR-Test) absolvieren. Außerdem müssen an den Oberstufen in ganz Österreich Lehrer und Schüler auch im Unterricht eine FFP2-Maske tragen.

„Die Schule wird am Montag öffnen – ausgenommen Wien und Niederösterreich wegen des Landesfeiertags“, so ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann zur APA. Als eigener Regelkreis sei sie ebenso wie die Hochschulen von den allgemeinen Maßnahmen für Ungeimpfte ausgenommen. Dahinter stehe der Gedanke, dass von der Idee her die Schule für die Kinder mit der Arbeit für die Erwachsenen vergleichbar sei.

Nach diesen zwei Wochen, also ab 29. November, wird dann österreichweit mindestens zweimal pro Woche an den Schulen PCR-getestet. Derzeit ist das nur in Wien der Fall. „Wir übertragen das Wiener Modell auf ganz Österreich“, so Faßmann. „Das ist eine riesengroße Kraftanstrengung, denn es muss funktionieren, dass die Schulen rechtzeitig die Testergebnisse bekommen.“

Stichtag 29. November

Ab 29. November müssen dann die geimpften und genesenen Schüler nicht mehr verpflichtend testen (können das aber freiwillig tun). Auch für Lehrer gibt es ab diesem Zeitpunkt zwei wöchentliche PCR-Tests an der Schule – bei geimpften als Angebot, bei ungeimpften als Verpflichtung.

Ebenfalls wichtig für Schüler abseits des Schulbetriebs: Für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr gelten die Lockdown-Bestimmungen nicht. Für Kinder zwischen zwölf und 15 Jahren wird der „Ninja-Pass“ dem 2-G-Nachweis gleichgestellt.

Mit einem für diese Woche vollständig ausgefüllten Pass ist also auch für ungeimpfte Schüler am Wochenende ein Besuch von Lokalen bzw. Vereinssport und Ähnliches möglich. Allerdings können Bundesländer (und auch Vereine) strengere Regeln festlegen.

Die Regeln der allgemeinen Covid-19-Verordnungen gelten für den Schulbereich nicht. An ihre Stelle tritt eine eigene Covid-19-Schulverordnung. Damit dürfen auch ungeimpfte Schüler weiter in die Schule gehen (wenn ihr jeweiliger Test negativ ist).