3-G-Regel am Arbeitsplatz gilt nun ohne Ausnahme

Ungeimpfte dürfen seit Inkrafttreten des vierten Lockdowns seit heute nur noch aus ganz bestimmten Gründen ihre Wohnung verlassen. Zur Arbeit dürfen sie aber weiterhin gehen, dort gilt seit heute jedoch die 3-G-Regel ohne Ausnahme.

Wegen Problemen bei der CoV-Test-Auswertung in Teilen Österreichs hatten WKO, Händler und Gastronomen im Vorfeld gefordert, dass statt eines Testnachweises weiter eine FFP2-Maske reicht.

Als Testnachweis gilt am Arbeitsplatz meist weiterhin ein Antigen-Schnelltest. Beschäftigte in der Nachtgastronomie, von größeren Veranstaltungen und im Gesundheitswesen sowie im Pflegebereich müssen einen negativen PCR-Test bringen.

Die Arbeitgeber müssen die Nachweise strichprobenartig überprüfen, die Firmen wiederum werden von den Gesundheitsbehörden überwacht.

Kaum Ausnahmen

Ausgenommen von der 3-G-Pflicht (geimpft, genesen, getestet) sind nur Personen, die nicht mehr als zwei mal 15 Minuten pro Tag Kontakt mit anderen haben, und selbst das nur, wenn dieser im Freien stattfindet. Das heißt, abgesehen von Förstern und Lkw-Fahrern wird es nicht viele Berufsgruppen geben, die sich 3-G ersparen.

1,4 Millionen betroffen

Laut Schätzungen des Gesundheitsministeriums benötigen wegen der 3-G-Regel am Arbeitsplatz rund 1,4 Millionen Erwerbstätige regelmäßig einen Test. Unter der Annahme, dass sich die Testungen je zur Hälfte auf PCR-Tests und Antigen-Tests aufteilen, werden laut Ministerium pro Tag rund eine Million Tests für 3-G am Arbeitsplatz benötigt.

Für die Testinfrastruktur sind in Österreich die Bundesländer zuständig. Bei PCR-Tests kam es zuletzt, etwa an Wochenenden, zu langen Wartezeiten auf das Ergebnis. Ein PCR-Test ist ab Probenentnahme 72 Stunden lang gültig, in Wien gilt ein PCR-Test 48 Stunden. Nicht immer lag der Befund zeitgerecht vor. Zugleich wird die Antigen-Testinfrastruktur teils zurückgefahren.