EuGH: Macht von Polens Justizminister unvereinbar mit EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut eine Regelung im aktuellen polnischen Justizsystem für unzulässig erklärt. Die Richter urteilten heute, dass es gegen EU-Recht verstoße, dass der Justizminister, der gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist, Richter an höhere Strafgerichte abordnen und eine solche Abordnung jederzeit beenden könne.

Die Regelung führe dazu, dass die abgeordneten Richter während der Dauer der Abordnung nicht über die Garantien und die Unabhängigkeit verfügten, über die ein Richter in einem Rechtsstaat normalerweise verfügen müsse, teilte der EuGH mit. Nach dem Urteil ist es demnach nicht ausgeschlossen, dass die Regelung als Instrument zur politischen Kontrolle des Inhalts justizieller Entscheidungen eingesetzt wird.

Erst im Oktober hatte der EuGH Polen zur Zahlung eines täglichen Zwangsgeldes in der Höhe von einer Million Euro verurteilt, weil es ein früheres Urteil zu umstrittenen Justizreformen nicht umgesetzt hatte. Konkret ging es dabei insbesondere um die Anordnung, die Arbeit der Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern zu stoppen. Die Tätigkeit ist nach EuGH-Entscheidungen nicht mit EU-Regeln zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz vereinbar.

Kein Einlenken durch Polen

Der Umgang von Polens nationalkonservativer PiS-Regierung mit dem Justizsystem des Landes steht schon seit Jahren heftig in der Kritik. Die Regierung in Warschau und besonders Justizminister Zbigniew Ziobro signalisieren bisher allerdings in den entscheidenden Punkten kein Einlenken.

Ziobro ist auch Architekt der Justizreformen. In der Regierung von Ministerpräsident Mateusz Morawiecki hat er sich als antieuropäischer, rechter Hardliner profiliert. Er argumentiert, seine Reformen seien nötig, um das polnische Justizsystem leistungsfähiger zu machen und es zudem von Richtern zu befreien, die noch im Kommunismus geprägt worden seien.