Deutsche Netzagentur setzt Freigabe für „Nord Stream 2“ aus

Die deutsche Bundesnetzagentur setzt ihr Verfahren zur Freigabe des Gastransports durch die Gaspipeline „Nord Stream 2“ vorläufig aus. Zunächst müsse die Betreiberfirma nach deutschem Recht organisiert werden, teilte die Behörde heute mit. Ohne die Zertifizierung durch die Bundesnetzagentur ist der Gastransport durch die fertiggestellte Ostsee-Pipeline in den deutschen Binnenmarkt nicht zulässig. Es drohen etwa Bußgelder.

Laut EU-Gasrichtlinie müssen Betrieb der Leitung und Vertrieb des Gases ausreichend getrennt sein. Der Bundesnetzagentur zufolge hat sich die schweizerische Nord Stream 2 AG, hinter der der russische Gaskonzern Gasprom steht, dazu entschlossen, eine Tochtergesellschaft nach deutschem Recht nur für den deutschen Teil der Leitung zu gründen.

Diese solle Eigentümerin des deutschen Teilstücks der Pipeline werden und dieses betreiben. Das Zertifizierungsverfahren bleibe so lange ausgesetzt, bis die Übertragung der wesentlichen Vermögenswerte und personellen Mittel auf die Tochtergesellschaft abgeschlossen ist, hieß es. Die Behörde könne dann ihre Prüfung fortsetzen. Eine Frist für das Verfahren läuft im Jänner ab.

Selbst wenn die Bundesnetzagentur grünes Licht gibt, ist anschließend eine Überprüfung durch die Europäische Kommission vorgesehen. Diese könnte sich bis zu vier Monate dafür Zeit lassen. Danach hätte wiederum die Bundesnetzagentur zwei Monate Zeit für eine mögliche endgültige Zertifizierung.

Gründung von Tochterfirma angekündigt

Die Betreibergesellschaft kündigte an, ein Tochterunternehmen zu gründen. „Unser Unternehmen will mit diesem Schritt die Einhaltung von geltendem Recht und Richtlinien gewährleisten“, hieß es weiter. Zu Details des Verfahrens, seiner möglichen Dauer und den Auswirkungen auf die Betriebsaufnahme der Pipeline wolle sich die Nord Stream 2 AG nicht äußern.