Urheberrecht: Musikwirtschaft kritisiert „Bagatellgrenze“

Mir dem Slogan „Musik ist keine Bagatelle!“ hat der Verband der Österreichischen Musikwirtschaft (IFPI) gestern in einer Aussendung den Entwurf zur Urheberrechtsnovelle 2021 kritisiert, mit dem die EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt umgesetzt werden soll.

Die Richtlinie, in deren Zuge unter anderem die Rechte von Urhebern gegenüber großen Onlineplattformen gestärkt werden sollen, hätte bis zum 7. Juni 2021 in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen.

„Bagatellgrenze“ für Karikatur und Zitat

Erfolgt ist das bisher nur in Malta, den Niederlanden, Ungarn und Deutschland. Deutschland hatte bei seiner Umsetzung eine 15-sekündige „Bagatellgrenze“ für Musikstücke und Filmwerke eingeführt, bis zu der die Verwendung ohne Abgeltung erlaubt ist, insbesondere wenn es sich bei der Verwendung um eine Karikatur, oder ein Zitat zu Zwecken wie der Kritik und der Rezension handelt.

Der Regelung war in Deutschland eine Debatte vorausgegangen, in der sich 1.140 Künstlerinnen und Künstler in einem offenen Brief gegen diese „Bagatellgrenze“ starkmachten. Der österreichische Gesetzesentwurf von Justizministerin Alma Zadic (Grüne), den sie im September vorlegte und dessen Begutachtungsfrist im Oktober geendet hat, sieht ebenfalls eine solche Ausnahme von „15 Sekunden je eines Films oder Laufbildes, 15 Sekunden einer Tonspur, 160 Zeichen je eines Textes, oder ein Lichtbildes oder eine Grafik mit einem Datenvolumen von jeweils 250 Kilobyte“ vor.

Musikwirtschaft: Kreative schauen „durch die Finger“

Die IFPI sieht in ihrer Aussendung darin eine Benachteiligung von Künstlern und Künstlerinnen: „Nach den Plänen der Justizministerin könnten die Sharing-Plattformen mit diesen Ausschnitten Umsätze und Gewinne in Milliardenhöhe erzielen, während die Kreativen durch die Finger schauen.“