Regierung verlängert CoV-Hilfen

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher haben heute der Wirtschaft für die Lockdown-Zeit eine Fortführung der Wirtschaftshilfen in Aussicht gestellt. Auch in der Kultur werden laut der zuständigen Grünen-Staatssekretärin Andrea Mayer die Coronavirus-Hilfen verlängert und aufgestockt.

„Wir nutzen den bewährten Instrumentenkoffer. Dadurch sind wir schnell startklar, und die Unternehmer kommen schneller zu ihrem Geld“, so Blümel. Allerdings müssen sich alle geförderten Unternehmen an die Covid-Bestimmungen halten, ansonsten ist die Hilfe zurückzuzahlen.

Freistellung für Risikogruppen

Die CoV-Kurzarbeit gelte jedenfalls bis Jahresende, decke also den jetzt angekündigten Lockdown ab, sagte Kocher. Wie es danach weitergeht, ist noch offen. Jetzt aber ist noch eine Reduktion der Arbeitszeit bis zum völligen Arbeitsausfall möglich bei einem Nettoeinkommensersatz von 80 bis 90 Prozent.

Ab Montag haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in die Risikogruppe fallen, wieder die Möglichkeit, sich ein Risikoattest zu besorgen und sich im Bedarfsfall freistellen zu lassen. Damit wird eine im Sommer ausgelaufene Bestimmung wiederbelebt.

Der Freistellungsanspruch für Schwangere in körpernahen Berufen ist ohnehin nach wie vor aufrecht, auch könne die Sonderbetreuungszeit unverändert in Anspruch genommen werden, wenn ein Kind in Quarantäne geschickt wird oder an Covid-19 erkrankt, so Kocher. Der Minister „empfiehlt“ Unternehmen, Homeoffice zu nutzen.

Ausfallsbonus ab 40 Prozent Umsatzeinbruch

Für Betriebe gibt es weiter einen Ausfallsbonus bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum gleichen Monat 2019, also vor der Pandemie. Zehn bis 40 Prozent des Umsatzrückgangs können erstattet werden, maximal 2,3 Mio. Euro statt bisher 1,8 Mio. Euro.

Die Hilfe gilt von November bis März 2022 und kann ab 16. Dezember beantragt werden. Die Kosten belaufen sich auf bis zu 700 Mio. Euro im Monat.

Auch gibt es einen Verlustersatz bei mindestens 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019. Bei mindestens 40 Prozent Einkommensrückgang oder wenn die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können, gibt es Mittel aus dem Härtefallfonds.

Die Ersatzrate liegt bei 80 Prozent des Nettoeinkommensentgangs zuzüglich 100 Euro. Die Beihilfe geht bis März 2022, es gibt zwischen 600 und 2.000 Euro.

Hilfen auch für Kultur verlängert

Was den Kulturbereich betrifft, verwies Mayer auf allgemeine wirtschaftliche Maßnahmen wie weitere Kurzarbeit und auf das Bestreben, „die Compliance zu erhöhen“. Konkret wird der NPO-Fonds bis zum ersten Quartal 2022 verlängert und mit zusätzlichen 125 Mio. Euro dotiert.

Die Hilfen im Rahmen der Künstlersozialversicherung werden ebenfalls über November hinaus bis zumindest in das erste Quartal des kommenden Jahres verlängert und von 150 auf 175 Mio. Euro aufgestockt. In den Lockdown-Monaten gelangen pro Antrag 1.000 Euro statt 600 Euro zur Auszahlung. Der Covid-19-Fonds des KSVF (Künstlersozialversicherungsfonds) wird von 40 auf 50 Mio. Euro aufgestockt.

„Weil nach dem Lockdown nicht gleich Planungssicherheit gegeben sein wird“, werden laut Mayer auch die Ausfallshaftungen verlängert.