Häftlingsbesuche vorerst nicht möglich

Der am kommenden Montag in Kraft tretende bundesweite Lockdown hat auch Auswirkungen auf den Strafvollzug. Wie das Justizministerium heute mitteilte, können in den Justizanstalten Insassen und Insassinnen vorerst bis 12. Dezember keinen Besuch mehr empfangen. „Zur Aufrechterhaltung der Kontaktmöglichkeit zu Angehörigen werden aber Telefonie und Videotelefonie verstärkt angeboten werden“, gab Ressortmediensprecherin Christina Ratz bekannt.

Diese Angebote wurden laut Ratz in den vergangenen Lockdowns erprobt und gut angenommen. Freigänge und Ausgänge mussten aufgrund der bundesweiten Regelungen erneut gestrichen werden – auch das eine Maßnahme, die Häftlinge pandemiebedingt schon erfahren haben.

Bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten gibt es dagegen keine Einschränkung des Zugangs für die Parteien. Allerdings besteht in allen parteiöffentlichen Bereichen und auch in den Verhandlungen grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Im Justizministerium selbst sind Bedienstete dazu angehalten, weitestgehend Heimarbeit in Anspruch zu nehmen, sofern das ihr jeweiliger Tätigkeitsbereich zulässt. „Jedenfalls wird gewährleistet sein, dass weniger als 50 Prozent der Mitarbeitenden im Büro und Personen, die ein Zimmer teilen, nicht ohne entsprechende Schutzmaßnahmen vor Ort sind“, sagte Ratz. Entsprechend den Wiener Landes- bzw. Bundesvorgaben gilt im gesamten Gebäude Maskenpflicht.