Skifahren bleibt im Lockdown möglich

Im Gegensatz zu einem ursprünglichen Entwurf ist nun während des Lockdowns für Skifahrerinnen und Skifahrer die Benutzung von Seilbahnen doch erlaubt. Benutzer und Benutzerinnen müssen allerdings einen 2-G-Nachweis vorweisen.

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