Auslandsreisen weiter möglich

Auslandsreisen sind auch während des bundesweiten Lockdowns, der das Verlassen des eigenen Wohnbereiches streng reglementiert, möglich. Das bestätigte das Gesundheitsministerium heute laut APA. Dabei seien „natürlich“ die Einreisebestimmungen des Ziellandes und nach Österreich zu berücksichtigen. Die österreichischen Bestimmungen wurden zeitgleich mit dem Lockdown verschärft, Antigen- und Antikörper-Tests werden jetzt nur noch in Ausnahmefällen akzeptiert.

Ausnahmen gibt es nur für Pendler – für sie gilt weiterhin 3-G statt 2,5-G – und Schüler, die ihren „Ninja-Pass“ vorweisen können, geht aus der siebenten Novelle der Covid-19-Einreiseverordnung hervor. Bei Pendlern reicht es aber nicht mehr aus, sich nur einmal wöchentlich testen zu lassen. Sie brauchen einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test oder einen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Test.

Zudem wird durch die bereits am vergangenen Dienstag veröffentlichte Einreiseverordnung die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises von zwölf auf neun Monate verkürzt, wobei bis 6. Dezember eine Übergangsfrist gilt.

„Intensität der Kontrollen bleibt hoch“

Der bundesweite Lockdown sieht vor, dass man den eigenen Haushalt nur für begründete Ausnahmen wie etwa Arbeit und die Deckung von Grundbedürfnissen verlassen kann. Während früherer Lockdowns wurden im grenznahen Ausland Umgehungshandlungen durch Personen mit Wohnsitz in Österreich beobachtet, etwa Auslandsreisen zum Einkaufen. Alle Nachbarländer Österreichs halten derzeit ihre Grenzen zumindest für Geimpfte offen.

Aus dem Innenministerium hieß es auf APA-Anfrage, die Art der Kontrollen bleibe ähnlich wie in der 2-G-Phase und während des Lockdowns für Ungeimpfte. „Die Intensität der Kontrollen bleibt hoch und wird durch zusätzliche Einsatzkräfte verstärkt“, teilte ein Ministeriumssprecher mit. Unverändert blieben heute auch die Reisehinweise des Außenministeriums. Alle EU-Staaten sind weiterhin „grün“ eingefärbt, stehen also auf Sicherheitsstufe zwei.