Neue Impfempfehlungen für Genesene

Das Nationale Impfgremiums (NIG) hat heute neue Empfehlungen zur CoV-Impfung bzw. Auffrischung von Genesenen veröffentlicht. Für die Gültigkeit des „Grünen Passes“ müssen die Betroffenen 180 Tage nach ihrer Genesung das erste Mal impfen gehen.

Nach einer (mittels PCR nachgewiesenen) Ansteckung ohne vorheriger Impfung soll man die erste Impfung ca. vier Wochen nach der Genesung durchführen. Damit gilt man wie doppelt geimpfte Personen – für den „Grünen Pass“ gilt das Zertifikat dann 360 Tage bzw. ab dem 6. Dezember dann laut Gesundheitsministerium nur mehr für 270 Tage.

Dritter Stich auch nach Infektion und zwei Impfungen

Seitens des NIG wird eine zweite Impfung ab sechs Monate nach der ersten Impfung empfohlen. Eine weitere, dritte Impfung, wird danach sechs bis neun Monate nach der zweiten Impfung empfohlen. Sollte ein Betroffener oder eine Betroffene nach der Genesung nicht nur eine, sondern in zeitlicher Nähe dazu zwei Impfungen gehabt haben (etwa weil man diese für internationale Reisetätigkeit benötigt hat), dann gilt ebenfalls die Empfehlung, sechs bis neun Monate nach dieser zweiten Impfung eine dritte Dosis zu erhalten.

Wer sich zwischen der ersten und zweiten Impfung ansteckt, dem empfiehlt das NIG, die zweite Impfung ebenfalls vier Wochen nach der Genesung vorzunehmen. Wer das unterlässt, der gilt für den „Grünen Pass“ lediglich als genesen und muss nach 180 Tagen jedenfalls eine weitere Impfung erhalten, um den „Grünen Pass“ weiter verwenden zu können. Für diese Personengruppe lautet jedenfalls die Empfehlung des NIG, sechs bis neun Monate nach dem Zweitstich dann die dritte Dosis abzuholen.

Doppelt Geimpfte, die nach der zweiten Impfung einen Impfdurchbruch (PCR-bestätigt) durchmachen, sollen sich nach der Genesung vor Ablauf von neun Monaten nach der zweiten Impfung die dritte Dosis holen. Der „Grüne Pass“ ist in diesem Fall bis zur dritten Impfung weiter gültig: Entweder 360 Tage nach dem Zweitstich (ab 6. Dezember nur mehr 270 Tage) oder alternativ 180 Tage nach der Durchbruchsinfektion (je nach Zeitpunkt des Impfdurchbruchs, Anm.).