Rechtsanwälte skeptisch gegenüber Videoverhandlung

Einige Skepsis und viele offene Fragen zum Einsatz der Videoverhandlung im Zivilverfahren haben sich gestern Abend bei eine Webinar der Rechtsanwaltskammer gezeigt. Ein von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) vorgelegter Entwurf sollte zurückgestellt werden, die Rechtsanwälte und -anwältinnen forderten zunächst einmal die Erprobung in einem Pilotprojekt.

„Keine Yogastunde“

Für OGH-Präsidentin Elisabeth Lovrek kann der virtuelle Prozess nur die Ausnahme sein, denn ein Zivilverfahren sei „etwas Hoheitliches“ und „keine Yoga-Onlinestunde“. Auf Zeugen und Parteien mache ein Gerichtssaal doch einen anderen Eindruck als eine Videokonferenz.

Die Übernahme der in Zeiten der CoV-Lockdowns eingeführten Videoverhandlung ins Dauerrecht ist Teil des Entwurfs für eine Zivilverfahrensnovelle, die Zadic Ende Juli in Begutachtung gab. Darin ist zwar geregelt, dass die Zustimmung aller Verfahrensparteien weiterhin Voraussetzung bleiben soll. Aber viele Fragen blieben offen. So etwa jene, ob auch Parteien- und Zeugeneinvernahmen – also die Beweisaufnahme – per Video möglich sein sollen.

Aus Sicht des Rechtsanwaltstages (ÖRAK) ist das im Entwurf nicht ausgeschlossen, hier sei eine explizite Klarstellung im Gesetz dringend geboten, waren sich alle mit ÖRAK-Präsident Rupert Wolff einig. „Man muss noch einiges verbessern am Entwurf“, hielt er fest.