Kommission zu Berliner Wohnungsvolksbegehren geplant

In Berlin haben sich SPD, Grüne und Linke in ihren Koalitionsverhandlungen auf die Einsetzung einer Expertenkommission verständigt, die sich mit dem Ergebnis des Volksentscheids zur Vergesellschaftung großer Immobilienunternehmen befassen soll.

Eine neue Landesregierung werde das Ergebnis des Volksentscheides respektieren und verantwortungsvoll damit umgehen, teilten die drei Parteien in der Nacht auf heute mit. Sie setze eine Expertenkommission „zur Prüfung der Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen der Umsetzung des Volksbegehrens ein“.

An dem Gremium werde auch die Initiative beteiligt, die das Volksbegehren angestoßen hatte. Die Kommission solle binnen eines Jahres eine Empfehlung an den Senat ausarbeiten, der dann über das weitere Vorgehen entscheiden werde. 2023 sollen dann „gegebenenfalls Eckpunkte für ein Vergesellschaftungsgesetz“ vorgelegt werden. Danach soll es eine endgültige Entscheidung des Senats geben.

Volksentscheid nicht bindend

Im September hatte eine Mehrheit für den Volksentscheid für die Vergesellschaftung von Wohnungen großer Immobilienkonzerne gestimmt. Dieser war von der Gruppe „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ angeschoben worden. Der Entscheid ist für den neuen Senat aber rechtlich nicht bindend.

Die Initiative setzt sich für die Enteignung von Immokonzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin ein, Genossenschaften sollen aber nicht betroffen sein. Dabei sollen mehr als 240.000 Wohnungen gemäß der Vorlage der Initiative in den Besitz einer Anstalt des öffentlichen Rechts überführt werden.