Facebook-Verfahren: Rückschlag für Datenschützer Schrems

Rückschlag für den österreichischen Datenschützer Max Schrems im Kampf gegen Facebook: Die irische Aufsicht DPC hat Schrems’ Datenschutzorganisation noyb („none of your business“) aus dem laufenden Verfahren über die Datenflüsse Facebooks zwischen der EU und den USA ausgeschlossen. Grund sei, dass sich die NGO geweigert hatte, innerhalb eines Tages eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen. „Die irische Behörde will jede Kritik unterbinden“, sagte Schrems heute.

Meldung bei WKStA

„Die Behörde schließt uns aus dem Verfahren aus, wenn wir uns nicht vertraglich verpflichten, den Mund zu halten“, sagte Schrems. Er hat den Vorfall in Österreich der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gemeldet. Das Vorgehen der Datenschutzbehörde DPC zugunsten von Facebook könne seiner Meinung nach in Österreich eine illegale Vorteilsannahme darstellen.

Der Social-Media-Riese würde laut Schrems stark von der Verschwiegenheitsklausel profitieren: Neue Dokumente anderer EU-Datenschutzbehörden würden zeigen, dass Facebooks Nutzung personenbezogener Daten seit 2018 möglicherweise für illegal erklärt werden könnte. Das hätte große Auswirkungen auf das Geschäftsmodell von Facebook in Europa. „Das würde nicht nur zu hohen Strafen führen, sondern es drohen auch Schadenersatzklagen von Millionen von Nutzern. Facebook hat ein großes Interesse daran, die Details dieses Verfahrens geheim zu halten.“

Folge von EuGH-Urteil

Facebook hat seine europäische Zentrale in Irland. Es obliegt daher der irischen Datenschutzbehörde, Verstöße des Unternehmens gegen EU-Regularien zu verfolgen. Mit der von Facebook juristisch bekämpften Untersuchung reagierte die irische Behörde auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hatte fünf Jahre nach dem Aus für das EU-Datenschutzabkommen „Safe Harbor“ mit den USA auch das Nachfolgeabkommen „Privacy Shield“ für ungültig erklärt.

Grundsätzlich möglich blieb die Datenweitergabe in die USA für Unternehmen aber auf Basis von Standardvertragsklauseln, weil dabei nach Ansicht des EuGH ausreichende Schutzmechanismen bestehen.

„Adventlesungen“ als Protest

Für Schrems kommt das aktuelle Vorgehen der DPC einer Erpressung gleich: „Prozessrechte wurden davon abhängig gemacht, dass wir eine Verschwiegenheitsvereinbarung zugunsten der Behörde und Facebooks unterzeichnen.“ Dafür gebe es keinerlei rechtliche Grundlage.

Aus Protest gegen die Entwicklungen kündigte die Datenschutz-NGO „Adventlesungen“ an. An jedem Adventsonntag wird noyb ein anderes Facebook- oder DPC-Dokument zusammen mit einem Erklärvideo auf seiner Homepage veröffentlichen.