Digitale Grundbildung wird Pflichtgegenstand an Schulen

Digitale Grundbildung soll mit kommenden Schuljahr ein Pflichtgegenstand in den ersten vier Klassen AHS-Unterstufe und Mittelschule werden. Das sieht eine Regierungsvorlage vor, die bereits dem Unterrichtsausschuss zugewiesen wurde. Derzeit wird das Fach als verbindliche Übung unterrichtet – das heißt zwar, dass alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen müssen. Sie bekommen aber keine Noten.

Pro Schulstufe soll künftig fix eine Wochenstunde für die digitale Grundbildung zur Verfügung stehen. Bisher hatten die Schulen diverse Wahlmöglichkeiten: Sie konnten für die verbindliche Übung zwischen zwei und vier Wochenstunden über die gesamten vier Jahre gerechnet reservieren (also im Schnitt eine halbe bis eine Stunde pro Klasse Anm.) bzw. sie auch anstatt eigener Stunden in den Fachunterricht anderer Gegenstände integrieren.

Der neue Pflichtgegenstand ist quasi das inhaltliche Gegenstück zur Ausstattung der ersten Klassen der jeweiligen Schulen mit digitalen Endgeräten.

Eigenes Lehramtsstudium geplant

Dementsprechend steht das Fach 2022/23 erst in den ersten drei Klassen auf dem Stundenplan (heuer wurden ausnahmsweise die ersten beiden Klassen mit Endgeräten ausgestattet, ab dem kommenden Schuljahr jeweils nur die erste). Ab 2023/24 wird es dann in der ganzen Unterstufe bzw. Mittelschule unterrichtet.

Die Lehrpersonen sollen für die Aufgaben vorerst weiter im Rahmen der Fort- und Weiterbildung ausgebildet werden. In Zukunft soll ein eigenes Lehramtsstudium geschaffen werden.