Menschenrechtskonvention in Polen teilweise nicht gültig

Die Menschenrechtskonvention der EU ist nach Ansicht des Verfassungsgerichts in Warschau in Teilen nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar. Damit wies das Gericht heute ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zurück. „Das Verfassungsgericht kippt das EGMR-Urteil, das unser System verletzt“, erklärte der stellvertretende Justizminister Sebastian Kaleta auf dem Kurznachrichtendienst Twitter.