Teil der EMRK für Polen „verfassungswidrig“

Polen setzt seinen Konfrontationskurs mit der EU fort: Ein Teil der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist nach einem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts nicht mit der Verfassung des Landes vereinbar. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg habe daher keine Grundlage, die Rechtmäßigkeit der Ernennung polnischer Verfassungsrichter zu prüfen, urteilte das Gericht gestern.

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