VKI: Unzulässige Klauseln bei PlayStation Network

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat zwei Sony-Tochterfirmen wegen diverser Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geklagt. Die 40 eingeklagten Klauseln, die vom Handelsgericht (HG) Wien allesamt als unzulässig beurteilt wurden, betrafen unter anderem den Verfall von Guthaben und Haftungsvorschriften der Eltern für das Verhalten ihrer Kinder.

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