Impfpflicht: Gesetzesentwurf soll Anfang Dezember kommen

Die Bundesregierung hat den Zeitplan für ihr Gesetz zur ab Februar 2022 geplanten Coronavirus-Impfpflicht vorgelegt: In der Woche vom 6. Dezember soll der Entwurf vorliegen, das soll eine „ordentliche Begutachtung von mindestens vier Wochen“ ermöglichen. Das Gesetz könne dann nach Beschluss von Nationalrat und Bundesrat mit Anfang Februar in Kraft treten, so das Gesundheitsministerium heute in einer Mitteilung. Zusätzlich sollen Experten schon vorab eingebunden werden.

Österreich sei eines der ersten Länder, das konkret in die Umsetzung einer derzeit in vielen europäischen Ländern diskutierten allgemeinen Coronavirus-Impfpflicht gehe. „Dies ist eine weitreichende Maßnahme, und daher ist es uns enorm wichtig, dieses Gesetz auf eine breite Basis zu stellen und möglichst viele unterschiedliche Stakeholder in den Prozess einzubinden“, so Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne).

Runder Tisch mit Expertinnen und Experten

Zum Auftakt laden er und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am 30. November zu einem runden Tisch mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Verfassungsrecht, Gesundheit, dem Verfassungsdienst, der Bioethikkommission sowie Vertreterinnen und Vertretern von SPÖ und NEOS. In den kommenden Wochen sollen dann weitere Gespräche mit Expertinnen und Experten etwa aus dem medizinischen Bereich, mit Interessenvertretungen wie den Sozialpartnern und zivilgesellschaftlichen Organisationen folgen.

Die Anreizsysteme für die Coronavirus-Schutzimpfung würden zwar Wirkung zeigen, so Mückstein. Mittlerweile seien 70 Prozent der Gesamtbevölkerung zumindest teilweise immunisiert und zwei Drittel hätten einen ausreichenden Impfschutz, um vor schweren Verläufen geschützt zu sein.

„Aus epidemiologischer Sicht wissen wir aber: Das reicht nicht aus. Wir müssen alles tun, um uns bestmöglich vor bevorstehenden Infektionswellen zu schützen.“ Für die angekündigte Impfpflicht sei jedenfalls eine solide gesetzliche Grundlage notwendig, betonte Edtstadler. „Die Einführung der allgemeinen Impfpflicht greift natürlich in Grundrechte ein, ist aber ein notwendiger und gerechtfertigter Schritt angesichts der dramatischen Situation.“

FPÖ empört

Empört zeigte sich die FPÖ, die vom Ministerium nicht unter den Teilnehmern des runden Tischs genannt wurde. Aus den Ministerien hieß es, die FPÖ werde abseits des Runden Tischs selbstverständlich in den Prozess eingebunden. Verwiesen wurde auf die Begutachtung im Parlament und weitere parlamentarische Instrumente. Beim Runden Tisch gehe es um Gespräche mit Fachleuten.

ÖGB-Chef Wolfgang Katzian wollte in der „Kleinen Zeitung“ noch nicht sagen, ob er die geplante Impfpflicht befürworten wird. Momentan gebe es nur das Schlagwort. „Es sind alle Fragen offen. Kein Mensch weiß, was Impfpflicht genau heißt.“ Der Lockdown und die Impfpflicht seien als politische Entscheidung zu akzeptieren, sagte indes IV-Präsident Georg Knill im „Kurier“ (Samstag-Ausgabe). Die Impfung sei eine Lösung für die Pandemie.

Papier kursiert

Die „Salzburger Nachrichten“ zitieren wiederum aus kursierenden Arbeitspapieren zur geplanten Impfpflicht. Demnach ist eine Übergangsfrist von noch nicht näher bestimmter Dauer vorgesehen, auch ein Ablaufdatum soll es aller Voraussicht nach geben. Außerdem soll es voraussichtlich Ausnahmen etwa für jene geben, die laut Amtsarzt aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sowie teilweise für Schwangere und für Minderjährige, wobei die Altersgrenze laut Bericht noch offen ist.

Grundsätzlich solle dem Bericht zufolge die Impfpflicht für alle gelten, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dabei soll dezidiert festgehalten werden, dass die Impfpflicht nicht mit Zwang durchgesetzt wird, also niemand zwangsweise zur Impfung vorgeführt werden soll. Stattdessen sind Verwaltungsstrafen vorgesehen. Im Gesundheitsministerium wollte man den Bericht am Samstag gegenüber der APA inhaltlich nicht kommentieren, die Arbeitsprozesse würden jedenfalls noch laufen.