Auch im Lockdown dürfen Nikolobesuche stattfinden, allerdings unter strengen CoV-Auflagen. So muss der Nikolaus entweder genesen oder geimpft sein – erfüllt er nur die 3-G-Regel, gilt FFP2-Maske statt Rauschebart.
Mehr dazu in wien.ORF.at
Auch im Lockdown dürfen Nikolobesuche stattfinden, allerdings unter strengen CoV-Auflagen. So muss der Nikolaus entweder genesen oder geimpft sein – erfüllt er nur die 3-G-Regel, gilt FFP2-Maske statt Rauschebart.
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