Fall Eitan: Bub muss nach Italien zurückkehren

Im Sorgerechtsstreit um den kleinen Eitan hat der Oberste Gerichtshof in Israel den Einspruch des Großvaters des Buben gegen die Entscheidung zurückgewiesen, der zufolge der Bub nach Italien zurückkehren muss. Der Gerichtshof legte fest, dass das Kind – der einzige Überlebende des Seilbahnunglücks vom Lago Maggiore – bis zum 12. Dezember nach Italien zu überstellen ist, wo er zuletzt bei seiner Tante väterlicherseits gelebt hatte.

Gegen den Großvater und einen weiteren Israeli wird in Italien wegen Kindesentführung ermittelt. Der Großvater kritisierte den aktuellen Gerichtsbeschluss: „Der israelische Staat hat gestern auf ein jüdisches Kind verzichtet, das jetzt in einem fremden Land, weit weg von seinen Wurzeln, von seiner geliebten Familie und von der Gedenkstätte seiner Familienangehörigen aufwachsen muss.“

Er kündigte an, weiterhin auf legale Weise kämpfen zu wollen, um Eitan nach Israel zurückzubringen. Er werde dafür sorgen, dass die Beziehung zur Familie seiner toten Mutter nicht unterbrochen werde.

Komplize des Großvaters wieder frei

Unterdessen kam ein auf Zypern lebender Mann, der an der mutmaßlichen Entführung des Kindes beteiligt gewesen sein soll, nach vier Tagen in Untersuchungshaft wieder frei. Der Mann war am Donnerstag aufgrund eines internationalen Haftbefehls in Limassol auf Zypern verhaftet worden.

Der Mann muss sich laut Medienangaben täglich bei der Polizei melden. Die Gerichtsverhandlung, bei der die Richter über seine Auslieferung nach Italien entscheiden, ist am kommenden Donnerstag geplant. Die Prozedur für die Auslieferung muss in maximal drei Monaten abgeschlossen werden.

Der 50-Jährige, ein angeblicher Komplize des Großvaters, wurde aufgrund eines Europäischen Haftbefehls gesucht, den die Staatsanwaltschaft der norditalienischen Stadt Pavia wegen der Entführung des kleinen Eitan erlassen hatte. Die Polizei auf Zypern folgte den Spuren des Mobiltelefons des Verdächtigten.