Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP), und Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) 2019
APA/Hans Punz
Falschaussage-Verdacht gegen Kurz

Berichte über belastendes Foto auf Handy

Mehrere Medienberichte über ein angebliches gelöschtes Foto auf dem Handy von Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) haben am Montag aufhorchen lassen. Dabei geht es im Kern um die Frage von Postenbesetzungen und um die Ermittlungen wegen Falschaussage gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Das Bild soll einen Sideletter über Postenbesetzungen zeigen, es könnte eine heikle Verbindung herstellen.

Wie am Montag Zeit im Bild, „Standard“, „Presse“ und Zackzack.at berichteten, wurde Löger im November von den Oberstaatsanwälten der WKStA vernommen. In diesem Gespräch soll es unter anderem darum gegangen sein, welche Rolle Löger bei Personalentscheidungen gespielt habe – etwa in der Beteiligungsgesellschaft ÖBAG. 2019 war Thomas Schmid, zuvor Generalsekretär im Finanzministerium, ja zum ÖBAG-Alleinvorstand bestimmt worden.

In dem Gespräch soll die WKStA Löger ein Foto vorgelegt haben, das sie auf dessen beschlagnahmtem Smartphone gefunden habe. Heikel: Das Foto sei gelöscht gewesen und durch die Ermittler wiederhergestellt worden. Auf dem Bild ist laut Interpretation der Ermittler ein Sideletter zum Regierungsprogramm bezüglich der Aufteilung von Posten zu sehen. Darin soll unter anderem vermerkt gewesen sein, dass die ÖVP Aufsichtsrat und Vorstand der ÖBAG nominieren sollte. Dieser Punkt ist bemerkenswert, da Vorstände eigentlich vom Aufsichtsrat nominiert werden.

Causa Kurz: Neue Indizien aufgetaucht

Was ein gelöschtes Foto auf dem Handy des früheren Finanzministers mit den Ermittlungen gegen ÖVP-Klubobmann Sebastian Kurz zu tun hat.

Treffen in kleiner Runde

Ein zentraler Punkt sind die Metadaten zu dem Foto. Das Bild soll am 14. Jänner 2019 aufgenommen worden sein. An diesem Tag soll Löger einen Termin mit Kurz und dessen Kabinettschef Bernhard Bonelli sowie dem damaligen Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP) gehabt haben. Die WKStA geht laut den Medienberichten davon aus, dass Löger den Sideletter bei dem Termin abfotografierte und später wieder löschte.

Löger soll angegeben haben, das Foto nicht zu kennen. Dazu soll es laut den Berichten Chats geben, die naheliegen, dass bei dem Termin über relevante Personalentscheidungen gesprochen wurde. Aus Sicht der WKStA soll das untermauern, dass Kurz in Postenbesetzungen involviert gewesen sein soll.

Falschaussage-Ermittlungen als Hintergrund

Zum Hintergrund: Die WKStA ermittelt nach einer Anzeige gegen Kurz wegen des Verdachts auf Falschaussage im „Ibiza“-U-Ausschuss. Im Kern geht es um die Frage, wie intensiv Kurz während der ÖVP-FPÖ-Regierung in die Reform der Staatsholding ÖBAG involviert war. Bei seiner Befragung im Ausschuss hatte Kurz eine enge Involvierung bestritten. Der Aufsichtsrat habe den Vorstand ernannt. Später aufgetauchte Chatprotokolle legten allerdings eine enge Abstimmung zwischen Schmid und Kurz nahe.

Zu dem neuen Dokument hieß es am Montag aus der ÖVP, es stamme aus den Regierungsverhandlungen mit der FPÖ aus dem Jahr 2017. Derartiges sei nichts Ungewöhnliches. Die Bundesregierung habe „unterschiedliche gesetzlich geregelte Nominierungsrechte und Personalbesetzungen“ wahrzunehmen.

„Es handelt sich um einen normalen politischen Vorgang, dass im Rahmen einer Regierung, auch der jetzigen mit den Grünen oder früheren mit der SPÖ und der FPÖ, oder generell bei Regierungsverhandlungen über Nominierungsrechte Konsens herzustellen ist“, so ein Sprecher von Kurz in einem schriftlichen Statement. „Selbstverständlich waren davon auch die gesetzlich geregelte Nominierung der Geschäftsführung in der Beteiligungsverwaltung ÖBIB betroffen, ebenso wie beispielsweise auch Nominierungsrechte von VfGH Richtern.“

Löger: Kurz „teilweise informiert“

Die ÖVP sieht Kurz dadurch keineswegs belastet, vielmehr sieht sie ihn durch die jüngsten Aussagen Lögers entlastet. Laut dem der APA vorliegenden Einvernahmeprotokoll antwortete Löger auf die Frage, ob Kurz in die Aufsichtsratsbestellung, die Auswahl der Aufsichtsräte oder Vorbereitungshandlungen zu dieser involviert gewesen sei: „Aus meiner persönlichen Sicht war er von meiner Seite aus zu einem guten Teil informiert.“

Es habe auch Gespräche gegeben, über die Löger Kurz nicht informiert habe. „Die Struktur kannte er von mir im Sinne obiger Ausführungen. Er brachte beispielsweise mit Sigi Wolf einen Vorschlag an mich. Ich habe ihn teilweise informiert über meine Gespräche. Ich habe ihn aber nicht ausdrücklich um seine Meinung oder gar seine Zustimmung gefragt.“

ÖVP sieht Kurz-Angaben bestätigt

Aus Sicht der ÖVP bestätigt Löger damit Kurz’ Angaben. Denn bei der damals bestehenden Beteiligungsverwaltung ÖBIB sei gesetzlich geregelt gewesen, dass die Regierung auf Vorschlag des Finanzministers dem von der Generalversammlung zu bestellendem Geschäftsführer zustimmen muss. Für den Fall einer Weiterentwicklung der Gesellschaft sei Vorsorge getroffen worden, „dass etwaige durch die Bundesregierung entstehende Nominierungsrechte auch dann bei der ÖVP gelegen wären“.

Letztlich sei aber in der Beteiligungsverwaltung die Vorstandsbestellung in die Hände des Aufsichtsrates gelegt worden. Und das Nominierungskomitee – für das man in den Regierungsverhandlungen die Zusammensetzung vereinbart habe – sei im Zuge der Reform abgeschafft worden, so das Statement der ÖVP.

Auch habe Kurz bereits im Rahmen seiner Befragung dargestellt, „dass immer klar war, dass mögliche Personalentscheidungen der Bundesregierung bei den Unternehmensbeteiligungen bei der ÖVP und zwar in Form des Finanzministers liegen würden. Diese Aussage wurde von Hartwig Löger vollinhaltlich bestätigt.“ Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.