Deutsche „Notbremse“ war verfassungsgemäß

Die im April 2021 in Deutschland beschlossene „Notbremse“ mit nächtlichen Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen sowie Schulschließungen war mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen seien verhältnismäßíg gewesen, heißt es in der heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Auch das Verbot von Präsenzunterricht habe das Recht auf schulische Bildung nicht verletzt.

Im Mai hatte der Erste Senat in einem Eilverfahren den Stopp der Maßnahmen abgelehnt. Jetzt entschied er in der Hauptsache. Unter den Klägern waren auch zahlreiche Bundestagsabgeordnete der FDP.

Über Schließungen im Einzelhandel und Verbote von Präsenzkulturveranstaltungen hat der Erste Senat noch nicht endgültig entschieden. Diese Verfahren sind noch anhängig.