Ab morgen Anträge für neuen Härtefallfonds möglich

Ab morgen können Anträge auf Coronavirus-Hilfen aus der Neuauflage des Härtefallfonds beantragt werden. Unternehmerinnen und Unternehmer mit starken Umsatzrückgängen in den Monaten November 2021 bis März 2022 können monatlich bis zu 2.000 Euro erhalten, teilte das Finanzministerium heute mit.

Das Umsatzminus muss im November und Dezember 30 Prozent, Anfang 2021 dann 40 Prozent im Vergleich zur Vorkrisenzeit betragen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die bis zum 1. November 2021 gegründet wurden. Bei ganz jungen Unternehmen gilt die Planungsrechnung als Vergleichsbasis. Die Beantragung und Abwicklung erfolgt wie bisher über die Wirtschaftskammer, die Ersatzrate ist ebenfalls unverändert 90 Prozent bei einer Unterstützung bis 990 Euro und 80 Prozent darüber.

Der Förderhöchstbetrag beträgt laut Finanzministerium 2.000 Euro, die Mindest- bzw. Pauschalförderung 600 Euro. Seit Beginn der Krise seien über die Wirtschaftskammer 2,3 Milliarden Euro ausgezahlt und damit mehr als 230.000 Unternehmerinnen und Unternehmer unterstützt worden, teilte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) mit.