SPÖ für parlamentarische Kontrolle der Rechtsschutzbeauftragten

Angesichts der jüngsten Aufregung über die Rechtsschutzbeauftragte Gabriele Aicher im Zusammenhang mit den Korruptionsermittlungen gegen die ÖVP plädiert die SPÖ für gesetzliche Änderungen. Justizsprecherin Selma Yildirim schlug gestern vor, dieses Amt der parlamentarischen Kontrolle zu unterstellen.

Die Unabhängigkeit der Justiz müsse „oberste Handlungsmaxime“ sein, so Yildirim in einer Aussendung – sie befürchtete, dass durch das Agieren der aktuellen Justiz-Rechtsschutzbeauftragten „genaue diese Unabhängigkeit in den aktuellen Korruptionsermittlungen leiden“ könnte. Sinnvoll wäre eine Bündelung als Organisationseinheit im Parlament, kündigte die SPÖ-Justizsprecherin einen entsprechenden Antrag an.

Aicher übte scharfe Kritik an Ermittlungen

Aicher hatte Ende Oktober harsche Kritik an Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geübt, vor allem an jenen gegen das Medienhaus „Österreich“ und die dort stattgefundenen Razzien im Zusammenhang mit der Inseratenkorruptionsaffäre um die ÖVP und Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz.

Große Aufregung verursachte es, dass sie sich – wie in der Vorwoche bekannt wurde – bei ihren medialen Angriffen von der Kanzlei Ainedter beraten ließ, die auch zwei von der WKStA beschuldigte ÖVP-Politiker vertritt. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) kündigte daraufhin an, Aicher zu einem Gespräch zu laden – der Termin dafür wird derzeit koordiniert.

Früher Oberstaatsanwältin, jetzt in Kanzlei Ainedter

Kritik an der „Zerrissenheit in der Strafjustiz“ übte unterdessen eine frühere WKStA-Mitarbeiterin, die jetzt zur Kanzlei Ainedter wechselt. Die frühere Oberstaatsanwältin in der WKStA und zuletzt in der Generalprokuratur tätige Linda Poppenwimmer habe sich von der Justiz karenzieren lassen und werde jetzt in der Kanzlei tätig sein, wurde in einer Aussendung bekanntgegeben – in der auch recht harsche Kritik von Poppenwimmer an der Strafjustiz zu lesen war.

Sie habe „schweren Herzens erkennen“ müssen, „dass die staatsanwaltschaftliche Arbeit zunehmend durch ein vergiftetes und von Freund/Feind-Denken bestimmtes Klima überlagert wird“, wird die frühere Richterin und Staatsanwältin zitiert.

Als Gründe führte sie „massive Zerrissenheit innerhalb der Strafjustiz“ an, zudem „eine ausufernde Anzeigen-Unkultur, aber auch eine mediale und politische Vereinnahmung der Justiz von verschiedenen Seiten“. Sie könne „in der Justiz unter den gegebenen Bedingungen nicht mehr guten Gewissens mit der notwendigen persönlichen Überzeugung dienen“, so Poppenwimmer laut der Kanzlei-Aussendung über ihren Wechsel.