Debatten nach Wechsel von WKStA-Anklägerin zu Ainedter

Der Wechsel einer früher bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) tätigen Anklägerin in die Wiener Anwaltskanzlei Ainedter & Ainedter sorgt innerhalb der Justiz für heftige Diskussionen. Laut APA wird justizintern daran Anstoß genommen, dass sich die Juristin karenzieren ließ und damit ein Rückkehrrecht hat.

Ressortmediensprecherin Christina Ratz verwies gegenüber der APA darauf, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte hätten grundsätzlich die justizinternen Compliance-Regeln einzuhalten. „Wir prüfen, ob die Compliance-Regeln ausreichend sind und ob Nachschärfungen erforderlich sind“, hielt Ratz aus gegebenem Anlass fest. Das Justizministerium betonte, man unterliege auch im Fall einer Karenzierung dem Amtsgeheimnis. „Das bedeutet, dass sie ihr Wissen zu einzelnen Fällen, das sie aufgrund ihrer Tätigkeit für die Justiz erlangt hat, nicht verwenden bzw. weitergeben darf.“

Kanzlei vertritt Kurz und Vertraute

Der Wechsel der Oberstaatsanwältin von der WKStA in die Kanzlei von Manfred und Klaus Ainedter wird in der Strafjustiz vor allem deshalb diskutiert, weil diese in der ÖVP-Inseratenaffäre – in der die WKStA unter anderem gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und mehrere Kurz-Vertraute wegen Verdachts auf Untreue und Bestechung ermittelt – den einstigen Medienbeauftragten im Kanzleramt, Gerald Fleischmann, vertreten.

Erst in der Vorwoche hatte es Aufregung um die Ainedters gegeben, nachdem bekanntwurde, dass sich Gabriele Aicher, die Rechtsschutzbeauftragte der Justiz und damit oberstes Kontrollorgan über die Staatsanwaltschaften, im Vorfeld ihrer harschen Kritik an der WKStA von Seniorchef Manfred Ainedter beraten hatte lassen. Aicher hatte die im Zuge der Inseratenaffäre vorgenommene Hausdurchsuchung in der Mediengruppe „Österreich“ als das „Überschreiten einer roten Linie“ kritisiert.