EuGH-Gutachten zu Rechtsstaatsmechanismus erwartet

Ist eine neue Sanktionsregel zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in den EU-Ländern rechtens? Mit dieser Frage beschäftigt sich heute ein Antrag des Generalanwalts des EU-Gerichts. Der Rechtsstaatsmechanismus sieht vor, dass EU-Staaten Mittel aus dem Gemeinschaftsbudget gekürzt werden können, wenn wegen Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien wie die Gewaltenteilung ein Missbrauch der Gelder droht.

Die Regierungen in Ungarn und Polen befürchten, dass das neue Verfahren vor allem gegen sie eingesetzt werden soll, und haben dagegen geklagt. Sie argumentieren unter anderem damit, dass es keine geeignete Rechtsgrundlage für die Verordnung gebe. Kritiker werfen Warschau und Budapest vor, die Justiz entgegen den EU-Standards zu beeinflussen.

Wichtiges Indiz für eigentliches Urteil

Das Gutachten gilt als starkes Indiz, in welche Richtung ein noch ausstehendes Urteil ausfallen könnte. Zwar sind die Empfehlungen des Generalanwalts an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht bindend, meist folgen die Luxemburger Richter ihnen aber.

Der Mechanismus zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit war im vergangenen Dezember nach langen EU-internen Diskussionen beschlossen worden. Eine Einigung der Staats- und Regierungschefs sieht allerdings vor, dass er erst dann angewendet werden soll, wenn der EuGH über die Klage von Ungarn und Polen entschieden hat.

Vor rund eineinhalb Wochen hatte die EU-Kommission in einem informellen Schritt Informationen von Polen und Ungarn angefordert. Diese fließen in die Beurteilung der Kommission ein, ob die Voraussetzungen für weitere Schritte erfüllt sind. Warschau und Budapest haben zwei Monate Zeit, um zu antworten.