Fachkräfte: Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich

Die EU-Kommission hat heute gegen Österreich und 17 weitere EU-Staaten Vertragsverletzungsverfahren wegen Versäumnissen bei der Umsetzung einer Richtlinie zur Annahme neuer Berufsregulierungen eingeleitet.

Die Richtlinie enthält eine Reihe von Kriterien, um unnötig belastende nationale Vorschriften zu reduzieren, die qualifizierten Bewerbern den Zugang zu einer breiten Palette von Berufen oder deren Ausübung erschweren können, wie die EU-Behörde mitteilte.

Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Umsetzung der EU-Vorschriften zur Verhältnismäßigkeitsprüfung könnte letztlich die Verbraucher in Form von überhöhten Preisen treffen, die Entwicklung innovativer Dienstleistungen untergraben und sogar zu einem unzureichenden Zugang zu wichtigen Dienstleistungen führen, hieß es weiter.

Die betroffenen EU-Staaten haben nun zwei Monate Zeit, auf das formale Schreiben zu antworten. Andernfalls kann die EU-Kommission beschließen, ihnen eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

Auch Ende für Investitionsabkommen gefordert

Die EU-Kommission fordert Österreich und weitere sechs EU-Staaten auch dazu auf, ihre bilateralen Investitionsabkommen (BITs) mit anderen EU-Mitgliedstaaten zu kündigen, was bereits 2019 hätte geschehen müssen. Nachdem das verabsäumt wurde, werden nun Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich, Schweden, Belgien, Luxemburg, Portugal, Rumänien und Italien eingeleitet.

Aus ihrer Sicht sind BITs zwischen EU-Staaten ein „paralleles Vertragssystem“, das sich mit EU-Recht überschneidet und so dessen Wirksamkeit beeinträchtigt. Alle Mitgliedstaaten verpflichteten sich, ihre EU-internen BITs bis Ende 2019 koordiniert zu kündigen – entweder durch eine multinationale Vereinbarung oder durch zweckmäßige bilaterale Kündigungen.

Die Kommission stellte fest, dass Österreich und Schweden die multinationale Vereinbarung mit anderen Mitgliedstaaten nicht unterzeichnet und die bilaterale Kündigung ihrer EU-internen BITs nicht abgeschlossen haben. Die anderen fünf EU-Staaten hätten das multinationale Abkommen zwar im Mai 2020 unterzeichnet, aber nicht den Ratifizierungsprozess abgeschlossen, der für die Rechtssicherheit von Investoren und Unternehmen notwendig sei.