Geschäftsordnungsausschuss: ÖVP-U-Ausschuss auf Schiene

Der ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss ist auf Schiene. Der Geschäftsordnungsausschuss hat heute den grundsätzlichen Beweisbeschluss einstimmig gefasst. Verlangt hat den U-Ausschuss die Opposition, zugestimmt haben jetzt auch ÖVP und Grüne. Im Zentrum der von SPÖ, FPÖ und NEOS verlangten Untersuchungen steht die Kanzlerschaft von Sebastian Kurz (ÖVP).

Anders als beim „Ibiza“-U-Ausschuss gab es diesmal keine Anträge der Regierungsparteien auf Abänderungen. Sowohl das Einsetzungsverlangen als auch der Untersuchungsgegenstand wurde in der von der Opposition verlangten Form einstimmig gebilligt.

Nach der Feststellung, dass der Antrag der Geschäftsordnung entspricht, fehlt nur noch ein Formalakt: Der entsprechende Tagesordnungspunkt muss im nächsten Nationalratsplenum aufgerufen werden. Dann gilt der Antrag als angenommen – und der U-Ausschuss kann seine Arbeit beginnen.

Auch Zusammensetzung fixiert

Fixiert wurde mit dem Beschluss auch die Zusammensetzung des U-Ausschusses: Als Verfahrensrichter wurde im Geschäftsordnungsausschuss Ex-OLG-Vizepräsident Wolfgang Pöschl gewählt, die Richterin Christa Edwards (Oberlandesgericht Wien) ist seine Stellvertreterin.

Über die Einhaltung der Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen werden Barbara Weiß (Bundesverwaltungsgericht) als Verfahrensanwältin und Rechtsanwalt Andreas Joklik als ihr Stellvertreter wachen. Die ÖVP stellt fünf der 13 Mitglieder, die SPÖ drei, FPÖ und Grüne jeweils zwei, NEOS eines. Den Vorsitz hat gemäß Verfahrensordnung Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP).

Die Fraktionen haben sich außerdem auf die Redeordnung bei Befragungen verständigt. Demnach sind bis zu drei Fragerunden pro Auskunftsperson vorgesehen, wobei das Erstfragerecht zwischen den Fraktionen rotiert.