D: Impfpflicht im Gesundheitsbereich ab März

Die Impfpflicht für das Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten in Deutschland soll nach RND-Informationen ab Mitte März gelten.

Laut dem Bericht sollen alle bereits heute Beschäftigten und diejenigen, die am 1. Jänner 2022 neu beginnen, spätestens bis zum 15. März einen Nachweis über eine vollständige CoV-Impfung vorweisen.

SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil sagte am Freitag im ZDF-„Morgenmagazin“, der Zeitpunkt Mitte März sei „sinnvoll“, weil sich alle Pflegekräfte bis dahin doppelt impfen lassen könnten.

„Und wir wissen, welche zeitlichen Abläufe das hat“, fügte Klingbeil hinzu. Es sei auf jeden Fall „wichtig, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht jetzt kommt“, sagte der SPD-Politiker.