Nikolausbesuch auch im Lockdown möglich

Trotz des österreichweiten Lockdowns können Nikolausbesuche auch zu Hause wieder stattfinden. Laut den aktuellen staatlichen CoV-Bestimmungen handelt es sich beim Nikolausbesuch um eine unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit, die unter die Ausnahmeregeln für die Ausgangsbeschränkungen fällt. Es gelten Schutzmaßnahmen, berichtete Kathpress heute.

Wer als Nikolaus einen Besuch durchführt, muss der 3-G-Regel entsprechen und eine FFP2-Maske tragen. Die Maskenpflicht entfällt, wenn ein 2-G-Nachweis vorliegt. Findet eine Nikolausfeier im Rahmen eines katholischen Gottesdienstes statt, sind die zuletzt verschärften Gottesdienstregeln der Bischofskonferenz zu beachten.

Den Hausbesuch dürfen insgesamt nur drei Personen (z. B. Nikolaus, Krampus und ein Engel) absolvieren, wie das Gesundheitsministerium in den Detailregelungen festhält. Die besuchten Kinder und Eltern benötigen keinen Nachweis im Sinne der G-Regel und müssen auch keine FFP2-Maske tragen. „Während des Nikolaus- oder Krampusbesuchs dürfen jedoch keine weiteren Gäste (aus fremden Haushalten) empfangen werden, da dies ein Verstoß gegen die Ausgangsregelungen darstellt“, wird weiter erklärt.