Italien: 3-G nun auch im Nahverkehr

In Italien gelten seit heute strengere CoV-Richtlinien. Eine Neuerung ist die Ausweitung der 3-G-Regel auf den öffentlichen Nahverkehr und Hotels.

Bisher mussten Reisende zum Beispiel im Fernbahnverkehr nachweislich gegen Covid-19 geimpft, von der Krankheit genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sein. Ab sofort ist dieser Nachweis auch für U-Bahnen, Busse und Züge im Nahverkehr vorgeschrieben.

Die Regierung von Ministerpräsident Mario Draghi hatte Ende November die Einführung der 2-G-Regel für bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens beschlossen. So dürfen nur noch Geimpfte und Genese zum Beispiel innen in Restaurants essen, ins Kino, in Diskotheken und zu Fußballspielen ins Stadion. Die Regel soll zunächst bis zum 15. Jänner gelten.

Besucher eines Museums in Rom werden auf Gültigkeit des Grünen Passes kontrolliert
APA/AFP/Vincenzo Pinto

Kinder unter zwölf ausgenommen

Von den Regeln ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren, da sie in Italien noch nicht geimpft werden. Das soll nach den Plänen der Regierung ab dem 16. Dezember möglich sein. Die italienische Arzneimittelbehörde hatte bereits den CoV-Impfstoff von Pfizer und Biontech in reduzierter Menge für Kinder zwischen fünf und elf Jahren freigegeben.

Ab dem 15. Dezember tritt zudem die Ausweitung der Impfpflicht für das Schulpersonal sowie Polizisten und Soldaten in Kraft. Im Gesundheitsbereich gilt sie bereits seit April.