Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein
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Mückstein

Impfpflichtentwurf soll „wasserdicht“ sein

Die geplante Impfpflicht soll gegen Ende der Woche präsentiert werden. Etliches ist bereits durchgesickert. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) verwies am Montag in der ZIB2 jedoch auf die laufenden Gespräche. Bestätigen wollte er nur, dass Beugehaft für Impfverweigerer keinesfalls geplant ist.

Mückstein betonte mehrmals im Gespräch mit der ZIB2, dass zur geplanten Impfpflicht, die im Februar in Kraft treten soll, ein breiter Dialog gestartet worden sei. Fachleute, die Opposition sowie Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft seien einbezogen worden. Am Donnerstag oder Freitag soll der Entwurf vorliegen, bis dahin laufen noch weitere Gespräche. Wichtig „bei einem so einschneidenden Schritt“ sei ein breiter gesellschaftlicher und politischer Konsens, so Mückstein.

Dass die Impfpflicht, wie kolportiert, ab 14 Jahren gelten soll und Schwangere ausgenommen sind, wollte Mückstein nicht bestätigen: „Die Gespräche laufen“, so der Gesundheitsminister. Man spreche noch etwa über eine Liste von Krankheiten, die eine Ausnahme möglich machten.

Auch ob a la longue eine Impfpflicht am Arbeitsplatz eingeführt wird – derzeit gilt die 3-G-Regel – wurde nicht beantwortet. „Wir werden den Entwurf jetzt finalisieren“, sagte Mückstein. Er solle nach Einbindung vieler Stimmen „wasserdicht“ sein.

Mückstein: Keine Beugehaft für Ungeimpfte

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hat in der ZIB2 über die laufenden Gespräche zur geplanten Impfpflicht gegen das Coronavirus gesprochen. Er betonte mehrmals, dass bis zum geplanten Inkrafttreten im Februar ein breiter Dialog gestartet worden sei. Eine Beugehaft für Impfverweigerer soll es nicht geben.

Beugehaft ausgeschlossen

Nur so viel verriet der Gesundheitsminister: Eine Beugehaft für Menschen, die eine CoV-Impfung partout verweigern, wird es nicht geben. Die FPÖ hatte der Regierung das zuvor vorgeworfen. ÖVP und Grüne „koppeln also über einen perfiden Winkelzug den Impfzwang mit Beugehaft“, hatte es in einer Aussendung der Freiheitlichen am Montag geheißen. Das schloss Mückstein jedoch dezidiert aus.

Zudem sagte Mückstein, der aktuelle Lockdown für geimpfte Menschen werde, wie vorgesehen, am 12. Dezember enden und für Ungeimpfte weitergehen. Darüber hinausgehende Regelungen in den Bundesländern würden am Mittwoch besprochen.

Ausnahmen für mehrere Gruppen

Zur geplanten Impfpflicht waren zuvor schon etliche Details durchgesickert. Laut Entwurf, der dem ORF vorliegt, soll sie für rund 7,7 Millionen Menschen ab 14 Jahren, die in Österreich ihren Wohnsitz haben, gelten. Laut diesem Entwurf sind unter 14-Jährige, Schwangere und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impften lassen dürfen, ausgenommen, ebenso wie Genesene bis zu sechs Monate nach der Infektion.

Das Gesetz zur Impfpflicht

Das Gesundheitsministerium arbeitet derzeit an der Endfassung des Gesetzes zu Impfpflicht. Die Anwendung von Zwang zur Durchsetzung der Impfpflicht wird im Gesetzesentwurf explizit ausgeschlossen. Von der Impfpflicht ausgenommen sind neben Kindern unter 14 auch Schwangere und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impften lassen dürfen, sowie Genesene bis zu sechs Monate nach der Infektion.

Die Pflicht umfasse drei Impfungen. Menschen, die sich zwischen den Impfungen mit dem Coronavirus anstecken, sollen die Folgeimpfung erst nach 180 Tagen vornehmen. Die Anwendung von Zwang zur Durchsetzung der Impfpflicht werde im vorliegenden Gesetzesentwurf explizit ausgeschlossen.

1,4 Mio. Betroffene geschätzt

Die APA schätzte die Zahl jener über 14 Jahren, die noch keine Impfdosis erhalten haben, auf rund 1,4 Millionen. Ab 15. Februar 2022 bekommen sie demzufolge Post vom Gesundheitsministerium mit der Aufforderung, sich impfen zu lassen, ab 15. März werden dann die ersten Strafen von der Bezirksverwaltungsbehörde verschickt. Wer die Impfung verweigert, solle mit bis zu 600 Euro bestraft werden. Das eingenommene Geld soll in die Krankenanstalten fließen.

Im Fall von Änderungen der Rechtslage oder des Standes der Wissenschaft könne Mückstein per Verordnung abweichende Regelungen erlassen, sofern das aus Gründen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit erforderlich ist. Ebenso könne im Fall weiterer Zulassungen die Liste der gültigen Impfstoffe erweitert werden.

Bis zum Ende der Woche dürfte es allerdings seitens des Ministeriums keine Bestätigungen zu Details geben. Wenn der Entwurf tatsächlich auf dem Tisch liegt, beginnt die Begutachtung. Diese soll laut früheren Aussagen Mücksteins „ordentlich“ sein und mindestens vier Wochen dauern.