Impfpflicht: Zwang im Gesetz explizit ausgeschlossen

Das Gesundheitsministerium arbeitet derzeit an der Endfassung des Gesetzes zu Impfpflicht. Zahlreiche Details sind aber bereits durchgesickert. So soll die Impfpflicht für 7,7 Millionen Menschen ab 14 Jahren, die in Österreich ihren Wohnsitz haben, gelten. Die allermeisten davon sind bereits zumindest einmal geimpft – 1,4 Mio. aber noch nicht. Die Anwendung von Zwang zur Durchsetzung der Impfpflicht wird im Gesetzesentwurf, der der APA vorliegt, explizit ausgeschlossen.

Von der Impfpflicht ausgenommen sind neben Kindern unter 14 auch Schwangere und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impften lassen dürfen, sowie Genesene bis zu sechs Monate nach der Infektion.

Die Pflicht umfasst drei Impfungen. Menschen, die sich zwischen den Impfungen mit dem Coronavirus anstecken, müssen die Folgeimpfung erst nach 180 Tagen vornehmen.

Keine Bestätigung aus Ministerium

Die Impfpflicht gilt ab 1. Februar 2022. Am 15. Februar 2022 bekommen alle Ungeimpften Post vom Gesundheitsminister mit der Aufforderung, sich impfen zu gehen, ab 15. März werden dann die ersten Strafen von der Bezirksverwaltungsbehörde verschickt. Wer die Impfung verweigert, kann mit bis zu 600 Euro bestraft werden. Das eingenommene Geld soll in die Krankenanstalten fließen.

Im Ministerium bestätigte man die medial kolportierten Details noch nicht. Der Entwurf werde gemeinsam mit dem Verfassungsministerium und unter Einbindung der Oppositionsparteien SPÖ und NEOS erarbeitet und im Lauf der Woche in Begutachtung gehen, so eine Sprecherin.