Antikorruptionsvolksbegehren: Appell an Regierung

Die Initiatoren des Antikorruptionsvolksbegehren machen auch nach der Regierungsumbildung Druck in eigener Sache.

Anlässlich des internationalen Antikorruptionstages am 9. Dezember erging ein öffentlicher Appell mehrerer Organisationen an den neuen Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), an den Bundespräsidenten und alle Parlamentsparteien. Konkret gefordert wurde vor allem das schon lange geplante Informationsfreiheitsgesetz.

„Österreich hätte sich viel ersparen können“

„Österreich hätte sich viel ersparen können“, sprach der Mitinitiator des Volksbegehrens, der frühere Leiter der internationalen Antikorruptionsakademie, Martin Kreutner, in einer Pressekonferenz den jüngsten Wechsel in der Regierung an, der indirekt durch die Ermittlungen gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ausgelöst wurde. Immer wieder sei bei derartigen politischen Umwälzungen in den vergangenen Jahren „Korruption“ als zentrales Wort aufgetaucht.

Dementsprechend unterzeichneten die Initiatoren des Volksbegehrens gemeinsam mit einem Dutzend NGOs einen eindringlichen Appell an die Verantwortungsträger in Österreich. Das wichtigste Anliegen: Die Bekämpfung von Korruption müsse zum zentralen Thema der nun zum Teil neu aufgestellten Regierung werden. Erste Ergebnisse dieses Prozesses wünscht sich Kreutner bereits für das erste Quartal des kommenden Jahres.

Säumig sehen sie die Regierung vor allem bei Gesetzesvorhaben, zu denen sich schon mehrere Regierungen bekannt haben, deren Umsetzung aber weiter auf sich warten lässt: etwa die Abschaffung des Amtsgeheimnisses, das lange versprochene Transparenzgesetz sowie ein neues Parteiengesetz.

Unterstützung für diese Anliegen gibt es unter anderem von der Initiative Saubere Hände, Greenpeace, Amnesty International, Reporter ohne Grenzen und der Initiative „#aufstehn“. Die SPÖ sieht laut Justizsprecherin Selma Yildirim „ein Problem mit Korruption“ in Österreich. Sie forderte unter anderem, dass die Ernennung von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten an jene der Richterschaft angepasst wird, eine Aufstockung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sowie die unbefristete Verlängerung der Kronzeugenregelung.