Kastrationsprozess in München: Achteinhalb Jahre Haft

Ein 67-jähriger Mann, der zugegeben hat, mehreren Männern auf deren Wunsch die Hoden entfernt zu haben, muss acht Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

Das Landgericht München II verurteilte den Angeklagten heute wegen schwerer, gefährlicher und einfacher Körperverletzung. Ursprünglich war er auch wegen Mordes durch Unterlassen angeklagt gewesen, weil ein Mann nach der Behandlung gestorben war.

Der angeklagte Elektriker hatte eingeräumt, in Sadistenforen im Internet „Kastrationen“ angeboten zu haben. Mehrere Männer zahlten ihm Geld dafür, dass er sie beispielsweise folterte und die Hoden entfernte. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung elf Jahre Haft, die Verteidigung nicht mehr als sieben Jahre gefordert.