Zuverdienstgrenze bei Kinderbetreuungsgeld steigt

Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld wird per 1. Jänner von 7.300 auf 7.600 Euro erhöht. Ein ÖVP-Grünen-Initiativantrag dafür wurde gestern im Familienausschuss einstimmig gebilligt und kann damit nächste Woche vom Nationalrat beschlossen werden. Ministerin Susanne Raab (ÖVP) lässt prüfen, die CoV-Impfung rund um das fünfte Lebensjahre in den Impfplan für den Mutter-Kind-Pass einzubeziehen.

Das gab Raab in einer Aktuellen Aussprache im Ausschuss bekannt. Der Forderung der SPÖ nach einer Verlängerung des CoV-Familienhärtefonds erteilte sie eine Absage: Es liege keine Notwendigkeit vor. Nur wenige Menschen wurden im Rahmen des Lockdowns in Kurzarbeit geschickt. Die Familien würden dafür mit der Verlängerung der Sonderbetreuungszeit, der Freistellung von Schwangeren dem Kindermehrbetrag sowie dem „Familienbonus Plus“ unterstützt, sagte Raab.

Anpassung an geringfügige Beschäftigung

Die Zuverdienstgrenze des Kindergeldes wird angehoben, weil andernfalls aufgrund der Aufwertung im ASVG im Jahr 2022 eine geringfügige Beschäftigung ohne deren Überschreitung nicht mehr möglich gewesen wäre, berichtete die Parlamentskorrespondenz.

Ihre Premiere als Staatssekretärin hatte im Ausschuss für Familie und Jugend Claudia Plakolm (ÖVP), die demnächst die Agenden Jugend und Generationen im Kanzleramt übernehmen wird. Jugendpolitik sieht sie als Querschnittsmaterie und in diesem Sinn ihre Rolle als Impulsgeberin für die einzelnen Ressorts, erläuterte sie.