Sanktionsinstrument gegen Einmischung geplant

Die Einmischung anderer Länder in politische Entscheidungen der EU oder ihrer Mitgliedsstaaten soll künftig mit weitreichenden Vergeltungsmaßnahmen geahndet werden. Die für EU-Gesetzgebungsvorschläge zuständige EU-Kommission präsentierte dazu heute in Brüssel ein neues Sanktionsinstrument.

Es würde die Kommission ermächtigen, zum Beispiel Handels- oder Investitionsbeschränkungen gegen Drittländer zu erlassen, die in unzulässiger Weise in die politischen Entscheidungen der EU oder der EU-Mitgliedsstaaten eingreifen.

Mögliche Beispiele

Theoretisch denkbar wäre demnach, den Zugang der USA zum EU-Binnenmarkt einzuschränken, wenn die Regierung in Washington versuchen sollte, die Inbetriebnahme der neuen Ostsee-Gaspipeline „Nord Stream“ zwischen Russland und Deutschland mit Zwangsmaßnahmen zu verhindern. China wiederum könnte mit Sanktionen belegt werden, weil es Litauen wegen dessen diplomatischer Annäherung an Taiwan handelspolitische Konsequenzen androhte.

Als Strafmaßnahmen sollen neben Einfuhrbeschränkungen auch Strafzölle oder Investitionssperren infrage kommen. Zudem könnten zum Beispiel Unternehmen aus den betroffenen Ländern von öffentlichen Ausschreibungen und der Beteiligung an EU-Programmen ausgeschlossen werden.

Abschreckende Wirkung erhofft

Die EU-Kommission erhofft sich von dem geplanten Instrument vor allem eine abschreckende Wirkung. Hintergrund ist, dass die EU-Länder für viele andere Nationen ein sehr wichtiger Absatzmarkt sind. Mit dem Vorschlag für das neue Instrument werden sich nun die Regierungen im Rat der Mitgliedsstaaten und das Europaparlament beschäftigen.

Vor allem im Rat ist die Zustimmung nicht sicher, da dort etliche Länder darauf bedacht sind, keine weiteren Kompetenzen an die EU-Kommission abzugeben.