Erste Details zum Lockdown-Ende

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hat heute nach einer Sitzung mit Experten und Landeshauptleuten Details zum Ende des Lockdowns für Geimpfte und Genesene am Samstag bekanntgegeben. Man habe sich vonseiten der Bundesregierung entschlossen, einen Schutz an Mindestmaßnahmen zu definieren. Es würden „Öffnungsschritte mit Sicherheitsgurt“ werden, so Nehammer, der etwa auf FFP2-Masken und die dritte Impfung verwies.

Menschen sollten sich von den Lockdown-Maßnahmen auch erholen können, verwies Nehammer auf das engmaschige Sicherheitsnetz. Der Schutz der Menschen steht im Vordergrund, das sei auch Aufgabe und Verpflichtung der Regierung. Auch die Freiheit solle nicht zu kurz kommen, aber unter Sicherheitsbedingungen.

Öffnung in Bundesländern unterschiedlich

Während das Burgenland, Tirol und Vorarlberg ab Sonntag laut APA-Informationen komplett öffnen, sperren in Niederösterreich, Salzburg und der Steiermark die Gastronomie und Beherbergungsbetriebe erst am 17. Dezember auf. An diesem Tag geht wohl auch Oberösterreich aus dem Lockdown. In Wien bleibt die Gastro wie angekündigt bis 20. Dezember zu. Festgelegt wurden seitens des Bundes Mindeststandards, die Länder können je nach Bedarf strenger vorgehen.

Einzelne – wie Wien – kündigten ja schon im Vorfeld an, zumindest Teilbereiche erst später zu öffnen. Neben den genannten Bundesländern noch nicht entschieden, ist das Vorgehen Kärntens.

Umfangreiche FFP2-Maskenpflicht

Der bundesweite Mindeststandard erlaubt es den Ländern, nach dem Lockdown-Ende wieder alle Bereiche (Handel, Dienstleister wie Friseure, Gastronomie, Tourismus, Kultur, Sport) außer der Nachtgastronomie für Geimpfte und Genesene zu öffnen – allerdings mit Schutzmaßnahmen. Betreten werden können diese Bereiche nur mit 2-G-Nachweis – also geimpft oder genesen. Ungeimpfte bleiben jedenfalls weiterhin im Lockdown. Auch greift eine umfassende FFP2-Maskenpflicht.

Die Sperrstunde für die Gastronomie wurde für 23.00 Uhr festgelegt. Der Handel sowie körpernahe Dienstleister können ab Montag aufsperren. Kultureinrichtungen dürfen wieder bis zu 1.000 Gäste begrüßen, sofern es zugewiesene Sitzplätze gibt. In geschlossenen Räumen gilt auch hier zusätzlich eine FFP2-Maskenpflicht.

Sportbereiche dürfen (sowohl in- als auch outdoor) mit 2-G-Nachweis laut APA-Informationen genutzt werden, die FFP2-Maskenpflicht entfällt bei der unmittelbaren Sportausübung. Davon betroffen sind unter anderem auch Fitnessstudios. Weiterhin zu bleiben die Nachtgastronomie sowie Apres-Ski-Lokale.