Entwurf zur Impfpflicht wird präsentiert

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) geben heute Mittag eine Pressekonferenz zu der ab Februar 2022 geplanten CoV-Impfpflicht. Bei dem Termin ist auch NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger dabei. Präsentiert wird wohl die Einigung auf einen Gesetzesentwurf, der noch Ende dieser Woche in Begutachtung gehen soll.

Aus dem Gesundheitsministerium hieß es zuletzt am Montag, der Entwurf werde gemeinsam mit dem Verfassungsministerium und unter Einbindung der Oppositionsparteien SPÖ und NEOS erarbeitet. Er solle „im Lauf der Woche“ in Begutachtung gehen. Die SPÖ ist zwar nicht bei der Pressekonferenz im Kanzleramt vertreten, unterstütze aber den Entwurf, wie es hieß.

Seitens der Gewerkschaft zeigte sich der Vorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz, Josef Muchitsch (SPÖ), zurückhaltend: „Wir sind es gewohnt, Gesetzesvorlagen zuerst zu prüfen und dann Entscheidungen zu treffen. Für den ÖGB ist ausschlaggebend. Wie wird sich das arbeitsrechtlich v. a. auf die Arbeitnehmer auswirken? Das gilt es zu bewerten“, sagte er – und zwar dann, wenn der Gesetzesentwurf vorliegt und durch die Experten des ÖGB geprüft wurde.

Strafen ab Mitte März

Grundsätzlich geplant ist, dass die Impfpflicht am 1. Februar 2022 in Kraft tritt. Laut einem Anfang der Woche publik gewordenen Gesetzesentwurf werden alle Ungeimpften am 15. Februar 2022 Post vom Gesundheitsministerium bekommen mit der Aufforderung, impfen zu gehen.

Ab 15. März werden laut Entwurf die ersten Strafen von der Bezirksverwaltungsbehörde verschickt. Wer die Impfung verweigert, kann mit bis zu 600 Euro bestraft werden. Das eingenommene Geld soll in die Krankenanstalten fließen. Die Anwendung von Zwang zur Durchsetzung der Impfpflicht wird in dieser Entwurfsversion explizit ausgeschlossen.

Die Impfpflicht umfasst laut der Version drei Impfungen. Menschen, die sich zwischen den Impfungen mit SARS-CoV-2 anstecken, müssen die Folgeimpfung erst nach 180 Tagen vornehmen. Gelten soll die Impfpflicht für 7,7 Millionen Menschen ab 14 Jahren, die in Österreich ihren Wohnsitz haben. Die allermeisten davon sind bereits zumindest einmal geimpft – 1,4 Millionen aber noch nicht.

Mehrere Ausnahmen

Laut diesem Entwurf sollen mehrere Gruppen von der Impfpflicht ausgenommen sein: neben Kindern unter 14 auch Schwangere und jene Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impften lassen dürfen, sowie Genesene bis zu sechs Monate nach der Infektion.