Tierschutz: Vollspaltenboden soll Auslaufmodell werden

Das Tierschutzvolksbegehren mit 416.000 Unterschriften wird heute im Gesundheitsausschuss und nächste Woche im Nationalrat behandelt. Ein Verbot der Vollspaltenböden in der Schweinehaltung ist im Entschließungsantrag nicht enthalten.

„Wohl aber sollen die Vollspaltenböden durch einen neuen Mindeststandard für den Neu- und Umbau von Schweineställen zum Auslaufmodell werden“, so Agrarsprecherin Olga Voglauer (Grüne) zur APA. Das Schreddern von Geflügel wird verboten.

Ab 2023 soll der neue Mindeststandard mit vorgeschriebenen eigenen Liegeflächen und mehr Platz in der Schweinehaltung gelten. Das bedeutet für die Tiere verbesserte Bewegungsmöglichkeiten, strukturierte Buchten, Klimatisierung und mehr Beschäftigungsmaterial. Vollspaltenböden werden bei bestehenden Anlagen nicht verboten, wohl aber bei Um- und Neubauten.

„Moderne Stallhaltungssysteme wie in Dänemark mit mehr Bewegungsmöglichkeiten, separaten Liegeflächen, Beschäftigungsmaterial sowie vorgeschriebener Klimatisierung werden ab 2023 zur gesetzlichen Norm bei Um- und Neubauten“, so ÖVP-Landwirtschaftssprecher und Bauernbund-Präsident Georg Strasser.

VGT und Vier Pfoten enttäuscht

„Der gesetzliche Mindeststandard in der Landwirtschaft wird künftig nicht mehr mit öffentlichen Mitteln gefördert“, sagte Sebastian Bohrn Mena, Initiator und Sprecher des Tierschutzvolksbegehrens.

Für den Verein gegen Tierfabriken (VGT) wurde „eine große Chance vertan“. Statt eines Verbots der Vollspaltenböden werde an die Ministerien appelliert, ab 2023 nur noch Neubauten von Betrieben zuzulassen, die einen „bis zu 20 Prozent“ größeren Platz pro Schwein anbieten und einen „Liegebereich“ vorsehen, in dem der Spaltenanteil „nur mehr“ zehn Prozent ausmacht, kritisierte der VGT. Damit erlaube man Schweinebetrieben weiterhin, einen Vollspaltenboden einzubauen.

Auch Vier Pfoten bedauerte, dass die neuen Mindeststandards nur die Neu- und Umbauten und nicht die bestehenden Ställe betreffen. Ebenso sei es inakzeptabel, dass das Thema betäubungslose Ferkelkastration „nicht einmal erwähnt“ werde.