Impfpflicht: Entwurf fertig

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) haben heute Details zu der ab Februar 2022 in Österreich geplanten CoV-Impfpflicht präsentiert. Die Pflicht wird für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 14 Jahren gelten. Ausgenommen sind Schwangere und jene, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, so Mückstein. Mitgetragen wird das Vorhaben von den NEOS und der SPÖ.

Für die Ausnahmegründe brauche es eine ärztliche Bestätigung, betonte Mückstein bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Edtstadler, an der auch NEOS-Vorsitzende Beate Meinl-Reisinger teilnahm. Ausstellen können ein solches Ausnahmeattest etwa allgemeine Kassenärzte, Fachärzte mit internistischem Sonderfach, Psychiater und Ärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Gynäkologen und Amtsärzte. Gleichzeitig sagte Mückstein, dass die Impfung für Schwangere „ausdrücklich empfohlen ist“. Auch in den Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums gibt es „eindeutige Empfehlungen“ dafür, so der Minister.

„Impfstichtage“ werden eingeführt

Vierteljährlich werden „Impfstichtage“ stattfinden, an diesen müssen alle Personen, die von der Impfpflicht erfasst sind, geimpft sein oder einen Ausnahmegrund im Zentralen Impfregister eingetragen haben. Der erste Stichtag wird der 15. März sein, so Mückstein.

Wer sich nicht eintragen lässt, dem drohen Geldstrafen – im ordentlichen Verfahren bis zu 3.600 Euro, dabei sind die Einkommensverhältnisse zu berücksichtigen. Alternativ kann auch ein „abgekürztes Verfahren“ geführt werden, hier beträgt das Strafausmaß bis zu 600 Euro.

Ungeimpfte werden dann vierteljährlich dazu aufgefordert, sich impfen oder einen Ausnahmegrund ins Impfregister eintragen zu lassen. „Ist das nicht der Fall, werden Strafen vierteljährlich verhängt“, sagte Mückstein. Ein Außerkrafttreten des Gesetzes ist laut Presseinformation „voraussichtlich“ Ende Jänner 2024 vorgesehen.