Deutschland beschließt Impfpflicht für Heime und Spitäler

Der deutsche Bundestag hat die Impfpflicht für das Personal in Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege beschlossen. Für das Gesetz votierten in namentlicher Abstimmung heute 571 der 689 teilnehmenden Abgeordneten. Dagegen stimmten 80 Personen, es gab 38 Enthaltungen. Anschließend stimmte auch der Bundesrat zu.

Die Neuregelung sieht eine Impfpflicht für das Personal in Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen sowie etwa in Arztpraxen vor. Zudem sollen künftig auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker vorübergehend Impfungen gegen das Coronavirus verabreichen dürfen.

Mit dem neuen Gesetz können die deutschen Bundesländer darüber hinaus Schließungen von Clubs und Diskotheken und auch von Restaurants anordnen.