Juristen über mögliche Folgen der Impfpflicht

Rechtsexperten haben heute gegenüber dem Ö1-Mittagsjournal die möglichen Folgen einer CoV-Impfpflicht ausgeführt. Michael Ganner, Professor für Zivilrecht an der Uni Innsbruck, sagte gegenüber Ö1, die Impfpflicht werde einen Rattenschwanz an Rechtsfolgen nach sich ziehen. Ungeimpften würden etwa Schadenersatzklagen drohen, wenn sie Geimpfte anstecken.

Ganner nannte weitere Beispiele wie strafrechtliche Ermittlungen, etwaige Zusatzkrankenversicherungen könnten ungeimpften Versicherten den Vertrag kündigen, und selbst Kassenärztinnen und -ärzte könnten die Behandlung Ungeimpfter verweigern. Vermieterinnen und Vermieter könnten, so der Jurist, gar Mietverträge kündigen.

Seit gestern gibt es einen offiziellen Gesetzesentwurf für die ab Februar geplante Impfpflicht. Wer sich dann nicht impfen lässt, soll alle drei Monate 600 Euro zahlen müssen. Das Entscheidende ist laut Ganner aber, dass sich Ungeimpfte künftig rechtswidrig verhalten, auch wenn sie das unwissentlich täten.

Gesetzestext ausreichend?

Beispielsweise müsste im Falle einer Infektion eines Geimpften durch einen Ungeimpften „die Behandlungskosten dann derjenige bezahlen, der die Person infiziert, auch den Verdienstentgang, der ja anfallen kann, und zusätzlich ein Schmerzensgeld“.

Versicherungen könnten aussteigen, wenn Ungeimpfte „den Schaden grob fahrlässig verursacht haben, was in diesen Fällen wahrscheinlich zutreffen wird – oder zumindest zu diskutieren ist“, so Ganner. Strafrechtlich könnten gar Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung drohen, meinte auch der Grazer Medizinrechtsexperte Erwin Bernat zu Ö1.

In puncto Mietverträge führte Ganner näher aus, dass mit dem Argument, Ungeimpfte könnten Risikopersonen im selben Haus gefährden, Vermieterinnen und Vermieter unter Druck geraten könnten. Einen Teil der Folgen könnte man wohl im Gesetzestext abfedern, so die Experten, vermutlich aber nicht alle.

Zweifel an strafrechtlichen Ermittlungen

Andere Juristen bezweifeln allerdings, ob Ungeimpften tatsächlich Schadenersatzklagen und strafrechtliche Ermittlungen drohen, wenn sie jemanden anstecken. Der Strafrechtler Alois Birklbauer gibt zu bedenken: „Es ist so, dass die Impfung zwar das Ansteckungsrisiko minimiert, nach derzeitigem Wissensstand aber nicht verhindert.“ Es sei daher schwer, daraus eine Strafbarkeit zu begründen, dass jemand nicht geimpft ist.

Der Gesetzestext zur Impfpflicht würde geradezu verhindern, dass Einzelpersonen strafrechtliche Folgen tragen müssen, wenn sie sich nicht impfen lassen, meinen Birklbauer und andere Zivilrechtler. Die verwaltungsstrafrechtlichen Folgen freilich bleiben – also die geplante 600 Euro Strafe alle drei Monate für Ungeimpfte.